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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 22. September 2025

Rückruf: Ostmann Gewuerze Ostmann Basilikum gerebelt, Beutel 25 Gramm — Krankheitserreger

Ostmann Gewuerze Ostmann Basilikum gerebelt, Beutel 25 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge 502085 17:56 Uhr. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 22. September 2025.

Gefahr: Krankheitserreger

Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Personen, die schwere oder anhaltende Symptome entwickeln und dieses Lebensmittel verzehrt haben, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Ostmann Basilikum gerebelt, Beutel 25 Gramm
Marke
Ostmann Gewuerze
Hersteller oder Inverkehrbringer
Ostmann Gewuerze GmbH 49198 Dissen
Charge oder Losnummer
502085 17:56 Uhr
Mindestens haltbar bis
bis Ende 06.2028
Verpackung
25 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
Fuchsgewuerze

Angaben der Behörde

Im Rahmen von regelmäßigen Routinekontrollen wurde eine mögliche mikrobielle Verunreinigung durch Salmonellen nachgewiesen. Andere Produkte der Marke sind nicht betroffen.

Was tun? Nicht mehr essen — und den Kühlschrank mitdenken

  • Die Packung aus dem Vorrat nehmen und nicht aufbrauchen. Erhitzen ist keine verlässliche Lösung: manche Keime bilden Giftstoffe, die auch beim Kochen bleiben.
  • Flächen, Schneidebretter und Messer, die mit der Ware Kontakt hatten, heiß und mit Spülmittel abwaschen. Listerien wachsen auch bei Kühlschranktemperatur weiter.
  • Wer bereits davon gegessen hat und in den nächsten Tagen Fieber, Durchfall oder Erbrechen bekommt, sollte beim Arztbesuch dieses Produkt erwähnen.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten. Betroffene Verbraucher werden gebeten, das Produkt an Fuchs Gewürze GmbH, Dieter-Fuchs-Straße 10, 49201 Dissen a.T.W., oder in ihrer Einkaufsstätte zurückzugeben. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/09_S

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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