Produktwarnung: NEW CHOICE FOODS New Choice Geleesüßwaren im Minibecher, 1 Kilogramm — Sonstige Gründe
Für NEW CHOICE FOODS New Choice Geleesüßwaren im Minibecher, 1 Kilogramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Sonstige Gründe. Verkauft wurde die Ware in Hamburg. Veröffentlicht am 12. September 2025.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Erstickungsgefahr aufgrund der Konsistenz und der zu erwartenden Aufnahme in den Mundraum im Ganzen (ggf. stoßartig direkt aus den Minibechern) insbesondere bei dem Konsum durch kleine Kinder
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sonstige Gründe
Betroffenes Produkt
- Produkt
- New Choice Geleesüßwaren im Minibecher, 1 Kilogramm
- Marke
- NEW CHOICE FOODS
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Hersteller: NEW CHOICE FOODS No. 21, Street 2 Vietnam-Singapore Industrial Park II Hoa Phu Ward, Thu Dau Mot City Binh Duong Vietnam
- Verpackung
- 1 Kilogramm
- Weitere Kennzeichnung
- New Choice Gelee Tropischer Fruchtgeschmack
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Hamburg
- Vertrieb über
- Einzelhandel für asiatische Lebensmittelspezialitäten
Angaben der Behörde
Erstickungsgefahr durch Verschlucken
Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren
- Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
- Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
- Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.
Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren
- Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.
Empfehlung im Originaltext
Hinweis der Behörde: Das Produkt sollte nicht verzehrt werden.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Hamburg
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/09_S
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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