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ProduktwarnungKennzeichnung Veröffentlicht: 30. September 2025

Produktwarnung: Fuchs Wild Gewürzmischung — Allergene

Für Fuchs Fuchs Wild Gewürzmischung liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge 501380. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen. Veröffentlicht am 30. September 2025.

Gefahr: Kennzeichnung

Eine Gesundheitsgefährdung kann für Sellerie-Allergiker nicht ausgeschlossen werden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
Fuchs Wild Gewürzmischung
Marke
Fuchs
Hersteller oder Inverkehrbringer
Fuchs GmbH & Co. KG Dieter-Fuchs-Straße 10 49201 Dissen
Charge oder Losnummer
501380
Mindestens haltbar bis
06.2029
Verpackung
1 Kilogramm
Weitere Kennzeichnung
Strichcode: 4 027900 615116
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen

Angaben der Behörde

Nicht gekennzeichnetes Allergen Sellerie

Was tun? Nur für Betroffene gefährlich — für die zuständig

  • Fehlt ein Allergen auf der Verpackung, ist das Produkt für den größten Teil der Käufer unbedenklich. Wer auf den genannten Stoff reagiert, muss es dagegen sofort aus dem Haushalt nehmen.
  • In Familien mit einer Allergie reicht es nicht, die Packung weiter hinten zu verstauen. Verwechslung im Alltag ist der häufigste Weg zur Reaktion.
  • Kitas, Schulküchen und Pflegeeinrichtungen, die größere Mengen eingekauft haben, sollten die Charge aktiv aus dem Bestand ziehen.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt kann von Nicht-Sellerieallergikern bedenkenlos konsumiert werden. Sellerieallergiker sollten das Produkt nicht verzehren.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/09_S

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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