1. Start
  2. Elektro und Technik
  3. Rückruf: Niello LED Grow Light — Elektrischer Schlag
RückrufStromschlag Veröffentlicht: 29. Mai 2026

Rückruf: Niello LED Grow Light — Elektrischer Schlag

Niello LED Grow Light wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Elektrischer Schlag. Veröffentlicht am 29. Mai 2026.

Gefahr: Stromschlag

Aufgrund eines fehlerhaften Designs des Produkts können sich die Metallteile der Leuchte leicht lösen. Darüber hinaus ist der Querschnitt des externen Kabels unzureichend. Folglich könnte der Benutzer Zugang zu lebenden Teilen haben und einen elektrischen Schlag erhalten. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60598-1 und EN 60598-2-4.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Elektrischer Schlag

Betroffenes Produkt

Produkt
LED Grow Light
Marke
Niello
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: TL-T10A Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Pflanzenlampe mit Zubehör. Gewicht (nur Lampe): ca. 0,775 kg (mit Verlängerung und Ständer); Körperlänge: 112,5 cm; Durchmesser: 3,5 cm; Höhe der Lampe (mit Verlängerung und Ständer): 140 cm; Netzanschlusskabel 60227 IEC 52 (RV); Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B0CTK9TYCS).

Was tun? Stecker ziehen, nicht weiterbenutzen

  • Das Gerät vom Netz trennen und nicht wieder einschalten. Bei erreichbaren spannungsführenden Teilen genügt eine einzige Berührung für einen gefährlichen Schlag.
  • Nicht im Bad, in der Küche oder im Außenbereich weiterverwenden "bis Ersatz da ist" — feuchte Umgebung macht genau diesen Fehler lebensgefährlich.
  • Kinder erreichen Stecker und Gehäuse schneller als Erwachsene vermuten. Bis zur Rückgabe gehört das Gerät außer Reichweite.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 17/04/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und BegleitmaßnahmenDatum des Inkrafttretens: 17/04/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01477/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098894

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen