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RückrufStromschlag Veröffentlicht: 29. Mai 2026

Rückruf: Niello LED Grow Light — Elektrischer Schlag

Niello LED Grow Light wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Elektrischer Schlag. Veröffentlicht am 29. Mai 2026.

Gefahr: Stromschlag

Das Produkt ist nicht richtig isoliert und die Luft- und Kriechwege sind unzureichend. Darüber hinaus kann sich der Schutzleiter „Terminal“ leicht lösen. Folglich könnte der Benutzer Zugang zu lebenden Teilen haben und einen elektrischen Schlag erhalten. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen: EN 60598-1, EN 60598-2-1, EN 60320-1 und EN 60320-2-2.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Elektrischer Schlag

Betroffenes Produkt

Produkt
LED Grow Light
Marke
Niello
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: T5-8P-N, T5-S420 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Pflanzenlampe für den Innenbereich. Set bestehend aus 8 Gehäusekomponenten, 2 Netzanschlüssen mit Leistungsschalter, 6 Anschlusskabeln, 6 Direktsteckern und Befestigungszubehör. Nettogewicht (nur Leuchtmittel - Single mit Netzanschluss), ausgenommen Zubehör: 0,233 kg Leuchten. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B09PVCVGZH).

Was tun? Stecker ziehen, nicht weiterbenutzen

  • Das Gerät vom Netz trennen und nicht wieder einschalten. Bei erreichbaren spannungsführenden Teilen genügt eine einzige Berührung für einen gefährlichen Schlag.
  • Nicht im Bad, in der Küche oder im Außenbereich weiterverwenden "bis Ersatz da ist" — feuchte Umgebung macht genau diesen Fehler lebensgefährlich.
  • Kinder erreichen Stecker und Gehäuse schneller als Erwachsene vermuten. Bis zur Rückgabe gehört das Gerät außer Reichweite.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 17/04/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 17/04/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01476/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098892

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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