Medizinprodukte: DiGA und DiPA Datensicherheitskriterien
Für DiGA und DiPA Datensicherheitskriterien DiGA und DiPA Datensicherheitskriterien liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Medizinprodukte. Veröffentlicht am 1. Juli 2025.
Gefahr: Technischer Defekt
Ein Bauteil fällt aus oder arbeitet anders als vorgeschrieben.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Medizinprodukte
Betroffenes Produkt
- Produkt
- DiGA und DiPA Datensicherheitskriterien
- Marke
- DiGA und DiPA Datensicherheitskriterien
- Kategorie
- Bedarfsgegenstände
Angaben der Behörde
Hinweis: Gemäß § 139e Absatz 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und § 78a Absatz 7 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) müssen Hersteller von digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen die Erfüllung der Anforderungen an die Datensicherheit anhand der Technischen Richtlinien spätestens ab dem 01.01.2025 unter Vorlage eines entsprechenden Zertifikats nachweisen.
Was tun? Werkstatttermin machen, Rückruf ist kostenlos
- Der Hersteller trägt die Kosten für Prüfung und Instandsetzung. Angeschrieben wird in der Regel der eingetragene Halter; ohne Brief geht es auch über jede Vertragswerkstatt mit der Referenznummer oben.
- Bis dahin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt. Wird ein Ausfall der Bremse, der Lenkung oder des Antriebs genannt, ist das kein Fall für "demnächst mal".
- Wer den Rückruf ignoriert, riskiert bei der Hauptuntersuchung Ärger: unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen.
Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren
- Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.
Quelle
- Veröffentlicht von
- BfArM — Risikoinformationen zu Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Zuständig
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Originalmeldung
- www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiGA-und-DiPA/Datensicherheitsk
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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