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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 19. Juni 2026

Rückruf: Lidl Stiftung & Cien Shampoo Feuchtigkeit, 400 Milliliter — Krankheitserreger

Lidl Stiftung Cien Shampoo Feuchtigkeit, 400 Milliliter wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge Charge 5231552. Verkauft wurde die Ware in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 19. Juni 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Der Keim kann insbesondere bei Immungeschwächten und anderen empfindlichen Personengruppen (Kinder, Ältere, Schwangere) entzündliche Reaktionen der Atemwege, der Haut oder der Augen sowie Harnwegsinfektionen hervorrufen. Deshalb sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verwenden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Cien Shampoo Feuchtigkeit, 400 Milliliter
Marke
Lidl Stiftung
Hersteller oder Inverkehrbringer
Lidl Stiftung & Co. KG
Charge oder Losnummer
Charge 5231552
Kategorie
Kosmetik
Verkauft in
Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

Händler mit eigener Übersicht: Lidl

Angaben der Behörde

In dem Artikel wurde der Keim Pluralibacter gergoviae nachgewiesen.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Das betroffene Produkt kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/06_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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