Produktwarnung: Firma Kashmir Basar Hautbleichmittel „Carotone Black Spot Corrector“, 30 Milliliter — Gesundheitsschädliche…
Für Firma Kashmir Basar Hautbleichmittel „Carotone Black Spot Corrector“, 30 Milliliter liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge Herstellungsposten A2-0283. Verkauft wurde die Ware in Bayern. Veröffentlicht am 1. Juni 2026.
Gefahr: Rückstände
Angabe der Firma Kashmir Basar: Hydrochinon ist nach der Verordnung (EG) Nummer 1272/2008 als genotoxisches Kanzerogen (krebserregend) eingestuft. Die Anwendung höherer Konzentrationen Hydrochinon an der menschlichen Haut kann neben Depigmentierung zu Irritationen, Erythemen, Dermatosen sowie zu Hautsensibilisierungen beim Menschen führen. Aufgrund des festgestellten Gehalts an Hydrochinon kann bei diesem Produkt von einem ernsten Gesundheitsrisiko ausgegangen werden. Dieses kosmetische Mittel wird als nicht sicher eingestuft. Bei einem Teil der Verwender ist das Auftreten von hautsensibilisierenden sowie hautirritativen Wirkungen durch die (auch nur kurzzeitige) Anwendung des Produktes aufgrund des Hydrochinongehaltes in festgestellter Höhe als wahrscheinlich zu beurteilen.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Hautbleichmittel „Carotone Black Spot Corrector“, 30 Milliliter
- Marke
- Firma Kashmir Basar
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Inverkehrbringer: Firma Kashmir Basar, Landwehrstraße 64, 80336 München Hersteller: GANDOUR Nouvelle Parfumerie
- Charge oder Losnummer
- Herstellungsposten A2-0283
- Mindestens haltbar bis
- Mindesthaltbarkeitsdatum E: 05/28 1105624
- Verpackung
- 30 Milliliter
- Kategorie
- Kosmetik
- Verkauft in
- Bayern
- Vertrieb über
- rein lokaler Vertrieb
Angaben der Behörde
Bei dem Artikel wurde der Stoff Hydrochinon festgestellt.
Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik
- Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
- Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
- Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.
Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren
- Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Bayern
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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