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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 19. Dezember 2025

Rückruf: Jaguar E-PACE — Verbrennungen, Verletzungen

Jaguar E-PACE wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verbrennungen, Verletzungen. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 26.05.2020 - 28.05.2024. Veröffentlicht am 19. Dezember 2025.

Gefahr: Brandgefahr

Der Beifahrerairbag auf dem Vordersitz ist falsch gefaltet und kann daher beim Auslösen reißen. Dies kann zu Verletzungen der Passagiere führen. Darüber hinaus könnten heiße Gase austreten und Fahrzeuginsassen Verbrennungen erleiden. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verbrennungen, Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
E-PACE
Hersteller
Jaguar
Betroffener Produktionszeitraum
26.05.2020 - 28.05.2024
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: e5*2007/46*1050*02-*10 (DF) Rückrufcode: H552 Herkunftsland: Vereinigtes Königreich
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Auto

Was tun? Betrieb einstellen, Werkstatt oder Hersteller übernimmt

  • Bei Brand- und Überhitzungsgefahr ist die Nutzung sofort zu beenden. Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nichts darüber aus, ob das Bauteil betroffen ist.
  • Nichts selbst öffnen oder nachlöten. Das kostet den Anspruch auf kostenlosen Austausch.
  • Den Termin für den Austausch zeitnah machen: bei Rückrufen übernimmt der Hersteller die Kosten, bei späteren Folgeschäden wird über die Mitverantwortung gestritten.

Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
  • Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
  • Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/04434/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097081

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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