Rückruf: JAGUAR I-PACE — Brandgefahr auch nach dem Abstellen
JAGUAR I-PACE wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr auch nach dem Abstellen. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: H570. Veröffentlicht am 18. Mai 2026.
Gefahr: Brandgefahr
Thermische Überlastung des Hochvoltsystems kann zum Brand ohne Vorankündigung bei den umgerüsteten Fahrzeugen führen (Schutzsoftware fehlgeschlagen).
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr auch nach dem Abstellen
Betroffenes Produkt
- Produkt
- I-PACE
- Hersteller
- JAGUAR
- Rückrufcode des Herstellers
- Rückrufcode des Herstellers: H570
- Betroffener Produktionszeitraum
- Produktionszeitraum: 23.06.2017 bis 18.08.2020
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 16250R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 29007
Was tun? Betrieb einstellen, Werkstatt oder Hersteller übernimmt
- Bei Brand- und Überhitzungsgefahr ist die Nutzung sofort zu beenden. Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nichts darüber aus, ob das Bauteil betroffen ist.
- Nichts selbst öffnen oder nachlöten. Das kostet den Anspruch auf kostenlosen Austausch.
- Den Termin für den Austausch zeitnah machen: bei Rückrufen übernimmt der Hersteller die Kosten, bei späteren Folgeschäden wird über die Mitverantwortung gestritten.
Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts
- Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
- Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
- Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.
Empfehlung im Originaltext
N/A Installation einer Software, die den maximalen Ladezustand auf 90 % begrenzt, bis eine dauerhafte Lösung entwickelt ist.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- N/A
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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