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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 29. Juni 2026

Rückruf: JAGUAR E-PACE, F-PACE — Brandgefahr

JAGUAR E-PACE, F-PACE wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: H568. Veröffentlicht am 29. Juni 2026.

Gefahr: Brandgefahr

Eine thermische Überlastung kann im Heckbereich des Fahrzeugs zu Rauch- und Brandentwicklungen führen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr

Betroffenes Produkt

Produkt
E-PACE, F-PACE
Hersteller
JAGUAR
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: H568
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 10.11.2020 bis 06.02.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 16667R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: Fahrzeuge mit 2-Liter-Benzing-Plug-in-Hybrid-Motoren Potenziell betroffene Fahrzeuge: 148

Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben

  • Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
  • Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
  • Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Austausch der PHEV HV-Batterie.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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