Rückruf: Fritteuse — Verbrennungen, Feuer
Fritteuse wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verbrennungen, Feuer. Veröffentlicht am 17. Oktober 2025.
Gefahr: Brandgefahr
Die in der Fritteuse eingebauten Schütze werden nicht ausgelöst, wenn die Temperatur über dem zulässigen Niveau liegt. Das Öl kann sich weiter erwärmen und ein Feuer verursachen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den Normen EN 60335-1 und EN 60335-2-37.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verbrennungen, Feuer
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Fritteuse
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: EFK800-EN Barcode: KB28EFK800-EN25010192 Herkunftsland: Deutschland
- Kategorie
- Bedarfsgegenstände
Angaben der Behörde
Kommerzielle Fritteuse aus Edelstahl (EFK-Serie).
Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben
- Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
- Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
- Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.
Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler
- Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
- Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
- Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den RisikenDatum des Inkrafttretens: Unbekannt
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/03582/25 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096155
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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