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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 31. Oktober 2025

Rückruf: ggmgastro Fritteuse — Feuer

ggmgastro Fritteuse wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Feuer. Veröffentlicht am 31. Oktober 2025.

Gefahr: Brandgefahr

Die in der Fritteuse eingebauten Schütze werden nicht ausgelöst, wenn die Temperatur über dem zulässigen Niveau liegt. Das Öl kann sich weiter erwärmen und ein Feuer verursachen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60335-1 und EN 60335-2-37.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Feuer

Betroffenes Produkt

Produkt
Fritteuse
Marke
ggmgastro
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: EFK46-EN Herkunftsland: Deutschland
Kategorie
Bedarfsgegenstände

Angaben der Behörde

Kommerzielle Fritteuse aus Edelstahl.

Was tun? Betrieb einstellen, Werkstatt oder Hersteller übernimmt

  • Bei Brand- und Überhitzungsgefahr ist die Nutzung sofort zu beenden. Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nichts darüber aus, ob das Bauteil betroffen ist.
  • Nichts selbst öffnen oder nachlöten. Das kostet den Anspruch auf kostenlosen Austausch.
  • Den Termin für den Austausch zeitnah machen: bei Rückrufen übernimmt der Hersteller die Kosten, bei späteren Folgeschäden wird über die Mitverantwortung gestritten.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den RisikenDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Technische Maßnahmen / Installation von SicherheitseinrichtungenDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03736/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096416

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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