Rückruf: ggmgastro Fritteuse — Feuer
ggmgastro Fritteuse wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Feuer. Veröffentlicht am 31. Oktober 2025.
Gefahr: Brandgefahr
Die in der Fritteuse eingebauten Schütze werden nicht ausgelöst, wenn die Temperatur über dem zulässigen Niveau liegt. Das Öl kann sich weiter erwärmen und ein Feuer verursachen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60335-1 und EN 60335-2-37.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Feuer
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Fritteuse
- Marke
- ggmgastro
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: EFK873H-10+10N Herkunftsland: Deutschland
- Kategorie
- Bedarfsgegenstände
Angaben der Behörde
Kommerzielle Fritteuse aus Edelstahl.
Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben
- Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
- Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
- Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.
Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht
- Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
- Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
- Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den RisikenDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Technische Maßnahmen / Installation von SicherheitseinrichtungenDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/03793/25 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096414
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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