1. Start
  2. Spielzeug
  3. Produktwarnung: Die Spiegelburg Shovel excavator…
ProduktwarnungVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 29. August 2025

Produktwarnung: Die Spiegelburg Shovel excavator Schaufelbagger — Ersticken

Für Die Spiegelburg Shovel excavator Schaufelbagger liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Ersticken. Veröffentlicht am 29. August 2025.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Kleine Teile können sich leicht vom Spielzeug lösen. Ein kleines Kind kann sie in den Mund stecken und an ihnen ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken

Betroffenes Produkt

Produkt
Shovel excavator Schaufelbagger
Marke
Die Spiegelburg
EAN
4029753213303
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: 21330 Barcode: 4029753213303 Herkunftsland: Unbekannt
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Holzspielzeug-LKW mit Metall- und Kunststoff-Kleinteilen. Online verkauftes Produkt, insbesondere über idee+spiel und Thalia,

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03088/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095713

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen