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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 31. Oktober 2025

Rückruf: Die Spiegelburg Rückzieh-Auto "Huhn — Ersticken

Die Spiegelburg Rückzieh-Auto "Huhn" wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ersticken. Veröffentlicht am 31. Oktober 2025.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Das Spielzeug enthält kleine Teile (das Rad), die sich leicht lösen können. Ein kleines Kind kann es in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken

Betroffenes Produkt

Produkt
Rückzieh-Auto "Huhn"
Marke
Die Spiegelburg
EAN
4029753223999
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: Huhn Barcode: 4029753223999 Herkunftsland: Deutschland
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Holz-Pull-along Spielzeugauto in Form eines Huhns. Online verkauftes Produkt, insbesondere über www.sausebrause-shop.de und www.babyandfamily.de

Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen

  • Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
  • Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
  • Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Zerstörung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03760/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096310

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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