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RückrufRückstände Veröffentlicht: 3. Oktober 2025

Rückruf: Yiran Macaron Pastel Balloons - Pack of 50 — Chemikalie

Yiran Macaron Pastel Balloons - Pack of 50 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 3. Oktober 2025.

Gefahr: Rückstände

Der Gummi der Ballons setzt eine übermäßige Menge an Nitrosaminen frei (gemessener Gesamtwert: 0,082 mg/kg) und setzt auch eine übermäßige Menge nitrosierbarer Substanzen frei (Messwert: 8,14 mg/kg), die Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs durch Einnahme oder dermale Exposition verursachen. Ein Kind könnte ihnen ausgesetzt sein, wenn es das Produkt berührt oder in den Mund nimmt. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
Macaron Pastel Balloons - Pack of 50
Marke
Yiran
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: MKL50 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Packung mit 50 pastellfarbenen aufblasbaren Ballons. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B08YY8VX8S).

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03395/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096034

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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