Produktwarnung: CREALITY Falcon 2 — Sehschaden
Für CREALITY Falcon 2 liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Sehschaden. Veröffentlicht am 5. Dezember 2025.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Der Maschine fehlt ein Schutzgehäuse, und die Abdeckung des Laserkopfes lässt während des Betriebs eine offene Lücke im Arbeitsraum. Dies kann es ermöglichen, dass reflektierte Laserstrahlung entweicht und den Anblick des Maschinenbedieners oder Dritter, die die mitgelieferte Schutzbrille nicht tragen, beschädigt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch den europäischen Normen EN 11553 und EN 60825-1.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sehschaden
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Falcon 2
- Marke
- CREALITY
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: 22 W, 40 W Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Elektro und Technik
Angaben der Behörde
Tischlaserschneide- und Graviermaschine. Klasse: 4. Produkt online verkauft, insbesondere über store.creality.com.
Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren
- Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
- Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
- Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.
Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren
- Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den RisikenDatum des Inkrafttretens: 14/11/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den RisikenDatum des Inkrafttretens: 14/11/2025
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung OR/00165/25 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096883
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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