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RückrufRückstände Veröffentlicht: 26. Dezember 2025

Rückruf: MICHELINO Wasserkocher, 1,8 l — Umwelt

MICHELINO Wasserkocher, 1,8 l wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Umwelt. Betroffen ist die Charge BE0005048. Veröffentlicht am 26. Dezember 2025.

Gefahr: Rückstände

In den ähnlichen Wasserkochermodellen des Einführers wurden SCCP in den Komponenten „schwarzer Kunststoff (Stecker)“ und „schwarzer Kunststoff (Kabelummantelung)“ gefunden. Der Importeur kann nicht ausschließen, dass dieses Produkt auch SCCP-Werte enthält, die den Grenzwert überschreiten. Das Produkt weist eine übermäßige Konzentration an kurzkettigen chlorierten Paraffinen (SCCP) auf (gemessener Wert bis zu 0,34 Gew.-%). SCCPs bleiben in der Umwelt bestehen, sind giftig für Wasserorganismen in niedrigen Konzentrationen und bioakkumulieren sich in Wildtieren und Menschen, was ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Längere Exposition gegenüber ihnen durch die Haut kann Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP).

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Umwelt

Betroffenes Produkt

Produkt
Wasserkocher, 1,8 l
Marke
MICHELINO
Charge oder Losnummer
BE0005048
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: 74352 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Schwarzer Wasserkocher, 1 800 W, Volumen: 1,8 Liter

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/04482/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097060

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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