Produktwarnung: Longus Zweisäulen-Autolift — Verletzungen
Für Longus Zweisäulen-Autolift liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 21. November 2025.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Die mechanischen Festigkeits- und Sicherheitseinrichtungen des Aufzugs sind unzureichend, wodurch eine übermäßige Belastung unter schweren oder ungleichmäßigen Lasten riskiert wird. Dies könnte dazu führen, dass das Fahrzeug fällt, was zu Verletzungen führt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch der europäischen Norm EN 1493.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Zweisäulen-Autolift
- Marke
- Longus
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: LHB-2.45-P Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Elektro und Technik
Angaben der Behörde
Zweisäulen-Autolift mit bis zu 4 500 kg Tragfähigkeit/Fahrzeugmasse. Online verkauftes Produkt, insbesondere über eBay (eindeutige Kennung: 145365604533)
Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren
- Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
- Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
- Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.
Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren
- Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 06/10/2025
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/04075/25 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096659
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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