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RückrufRückstände Veröffentlicht: 24. Juli 2026

Rückruf: YMSZ party balloons — Chemikalie

YMSZ party balloons wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 24. Juli 2026.

Gefahr: Rückstände

Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen und Nitrosaminen frei (gemessene Werte bis zu: 4,28 mg/kg bzw. 0,266 mg/kg). Nitrosamine können Krebs verursachen, wenn sie geschluckt oder durch Hautkontakt. Ein Kind könnte ihnen ausgesetzt sein, wenn es das Produkt berührt oder in den Mund nimmt. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
party balloons
Marke
YMSZ
Weitere Kennzeichnung
Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Spielzeug
Vertrieb über
Amazon(ASIN: B0D4DHJ7CX) /

Händler mit eigener Übersicht: Amazon

Angaben der Behörde

Packung mit 67 Ballons in verschiedenen Farben.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Zerstörung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 14/05/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/02070/26 (meldendes Land: Deutschland)

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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