Produktwarnung: Luftballons — Chemikalie
Für Luftballons liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 24. Juli 2026.
Gefahr: Rückstände
Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 3,54 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können durch die Haut und den Mund während des Spielens absorbiert werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Luftballons
- Weitere Kennzeichnung
- Herkunftsland: Hongkong
- Kategorie
- Spielzeug
- Vertrieb über
- Other(Grandado) /
Angaben der Behörde
Ballons in verschiedenen Farben.
Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen
- Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
- Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
- Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.
Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert
- Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
- Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
- Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: 26/05/2026
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/02093/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099551
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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