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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 15. Mai 2026

Rückruf: Wishing light, Wunschlaterne, Himmelskerze, Glücklaterne — Verbrennungen

Wishing light, Wunschlaterne, Himmelskerze, Glücklaterne wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verbrennungen. Veröffentlicht am 15. Mai 2026.

Gefahr: Brandgefahr

Die Himmelslaterne steigt unkontrolliert auf und wird vom Wind ohne Kontrolle geblasen. Es kann überall landen, wenn die Flamme noch nicht erloschen ist, mit brennbaren Gegenständen in Kontakt kommen und sie entzünden, was ein Feuer verursacht. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verbrennungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Wishing light, Wunschlaterne, Himmelskerze, Glücklaterne
Weitere Kennzeichnung
Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Bedarfsgegenstände

Angaben der Behörde

Weiße Himmelslaterne. Der Brennstoff für die Flamme, die die Luft erhitzt, kann fest, flüssig oder gasförmig sein. Abmessungen: 60 × 37 × 37 cm. Online verkauftes Produkt, insbesondere über kaufland.de und manomano.de.

Was tun? Betrieb einstellen, Werkstatt oder Hersteller übernimmt

  • Bei Brand- und Überhitzungsgefahr ist die Nutzung sofort zu beenden. Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nichts darüber aus, ob das Bauteil betroffen ist.
  • Nichts selbst öffnen oder nachlöten. Das kostet den Anspruch auf kostenlosen Austausch.
  • Den Termin für den Austausch zeitnah machen: bei Rückrufen übernimmt der Hersteller die Kosten, bei späteren Folgeschäden wird über die Mitverantwortung gestritten.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: 22/10/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 03/09/2025

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01386/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097541

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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