Rückruf: Vakuumkolben — Verbrennungen
Vakuumkolben wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verbrennungen. Betroffen ist die Charge 8922776. Veröffentlicht am 22. Mai 2026.
Gefahr: Brandgefahr
Aufgrund eines strukturellen Versagens der Deckelbefestigung kann sich der Deckel beim Gießen plötzlich vom Kolben lösen. Dies kann dazu führen, dass heiße Flüssigkeit plötzlich und unkontrolliert über den Körper des Benutzers strömt und Verbrennungen verursacht. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verbrennungen
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Vakuumkolben
- Charge oder Losnummer
- 8922776
- Weitere Kennzeichnung
- Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Bedarfsgegenstände
Angaben der Behörde
Vakuumflasche (mit verschiedenen Ausführungen, z. B. Pflanzenmotiv und der Aufschrift „La vie en rose Paris“ auf dem Gehäuse), schwarzer Oberteil (Deckel und Griff), ca. 1 000 ml, eingebauter Metallfilter. Online verkauftes Produkt, insbesondere über TEMU (eindeutige Kennung: 601100047842666).
Was tun? Betrieb einstellen, Werkstatt oder Hersteller übernimmt
- Bei Brand- und Überhitzungsgefahr ist die Nutzung sofort zu beenden. Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nichts darüber aus, ob das Bauteil betroffen ist.
- Nichts selbst öffnen oder nachlöten. Das kostet den Anspruch auf kostenlosen Austausch.
- Den Termin für den Austausch zeitnah machen: bei Rückrufen übernimmt der Hersteller die Kosten, bei späteren Folgeschäden wird über die Mitverantwortung gestritten.
Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
- Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: Unbekannt
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01443/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098929
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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