Rückruf: VW ID.3, ID.4, ID. BUZZ, ID.7 — Brandgefahr
VW ID.3, ID.4, ID. BUZZ, ID.7 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: 93MV. Veröffentlicht am 19. Oktober 2026.
Gefahr: Brandgefahr
Nicht der Spezifikation entsprechende Hochvoltbatterien können überhitzen und zu einem Brand führen.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr
Betroffenes Produkt
- Produkt
- ID.3, ID.4, ID. BUZZ, ID.7
- Hersteller
- VW
- Rückrufcode des Herstellers
- Rückrufcode des Herstellers: 93MV
- Betroffener Produktionszeitraum
- Produktionszeitraum: 18.09.2023 bis 27.06.2025
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 17101R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 5050
Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben
- Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
- Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
- Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.
Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
- Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
- Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.
Empfehlung im Originaltext
N/A Alle Fahrzeuge mit Hochvoltbatterien aus der betreffenden Charge erhalten in einem ersten Schritt ein Rückrufschreiben mit Aufklebern, die als Warnhinweise an der Ladebuchse sowie im Fahrzeugdisplay angebracht werden müssen, sowie die Anweisung, aus Sicherheitsgründen, nicht über 80% zu laden. Sobald verfügbar, erhalten die betroffenen Fahrzeuge in einem zweiten Schritt eine aktualisierte Software, die mögliche Auffälligkeiten in den Batteriemodulen künftig frühzeitig erkennen und anzeigen kann. Zudem werden dann, falls erforderlich, einzelne Batteriemodule oder die gesamte Hochvoltbatterie ersetzt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- 0800-8655792436
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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