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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 2. Juli 2025

Rückruf: VOLVO C40, S60, S90, V60, V90, XC40, XC60, XC90 — Bremsausfall

VOLVO C40, S60, S90, V60, V90, XC40, XC60, XC90 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Bremsausfall. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: R10329. Veröffentlicht am 2. Juli 2025.

Gefahr: Technischer Defekt

Bei Verwendung des B-Modus (Hybrid) bzw. im One-Pedal-Drive-Modus (Elektro) kann keine Bremswirkung mit dem Bremspedal erzielt werden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Bremsausfall

Betroffenes Produkt

Produkt
C40, S60, S90, V60, V90, XC40, XC60, XC90
Hersteller
VOLVO
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: R10329
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 17.05.2019 bis 11.06.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15229R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 76365

Was tun? Werkstatttermin machen, Rückruf ist kostenlos

  • Der Hersteller trägt die Kosten für Prüfung und Instandsetzung. Angeschrieben wird in der Regel der eingetragene Halter; ohne Brief geht es auch über jede Vertragswerkstatt mit der Referenznummer oben.
  • Bis dahin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt. Wird ein Ausfall der Bremse, der Lenkung oder des Antriebs genannt, ist das kein Fall für "demnächst mal".
  • Wer den Rückruf ignoriert, riskiert bei der Hauptuntersuchung Ärger: unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Software-Aktualisierung notwendig. Diese Aktualisierung kann per Fernzugriff über ein Over-the-Air-Update (OTA) durchgeführt werden. Wenn Ihr Fahrzeug bereits mit der Softwareversion 3.6.4 oder höher ausgestattet ist, ist die entsprechende Software bereits installiert. Sie finden die Softwareversion, indem Sie auf dem Touchscreen Ihres Fahrzeugs Einstellungen > System > Software-Update aufrufen. Wenn ein Over-the-Air-Update verfügbar ist, installieren Sie es bitte.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
N/A
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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