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RückrufStromschlag Veröffentlicht: 19. September 2025

Rückruf: USB Socket Trademark A66 — Elektrischer Schlag

USB Socket Trademark A66 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Elektrischer Schlag. Veröffentlicht am 19. September 2025.

Gefahr: Stromschlag

Das Netzkabel hat kein adäquates Erdungssystem. Geräte der Schutzklasse 1 (Schuko-Stecker), die mit dem Produkt verbunden sind, sind daher nicht mit der Schutzerdung der elektrischen Anlage verbunden. Wenn das angeschlossene Gerät einen Fehler aufweist, können zugängliche leitfähige Teile (z. B. Metallgehäuse) in Betrieb sein. Der Anwender konnte somit einen Elektroschock erhalten. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Elektrischer Schlag

Betroffenes Produkt

Produkt
A66
Marke
USB Socket Trademark
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: CX-U613-B Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Verlängerungskabel mit 3 x 230 V Schuko-Buchsen, 6 x USB Typ A, Ein-/Ausschalter, mit maximal 2 500 W, Produktabmessungen ca. 14 x 10 x 4 cm. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B0CHPXL5HS)

Was tun? Stecker ziehen, nicht weiterbenutzen

  • Das Gerät vom Netz trennen und nicht wieder einschalten. Bei erreichbaren spannungsführenden Teilen genügt eine einzige Berührung für einen gefährlichen Schlag.
  • Nicht im Bad, in der Küche oder im Außenbereich weiterverwenden "bis Ersatz da ist" — feuchte Umgebung macht genau diesen Fehler lebensgefährlich.
  • Kinder erreichen Stecker und Gehäuse schneller als Erwachsene vermuten. Bis zur Rückgabe gehört das Gerät außer Reichweite.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03281/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095870

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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