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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 10. Oktober 2025

Rückruf: HEATING INSOLES, REMOTE CONTRAL — Verbrennungen

HEATING INSOLES, REMOTE CONTRAL wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verbrennungen. Veröffentlicht am 10. Oktober 2025.

Gefahr: Brandgefahr

Das Tragen der Einlegesohle führt zu einer mechanischen Belastung und den Verformungen der Batterie, die zu einem Kurzschluss der Batterie führen können. Der Kurzschluss kann dazu führen, dass sich die Batterie entzündet und zu schweren Verbrennungen an den Füßen des Benutzers führt. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED).

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verbrennungen

Betroffenes Produkt

Produkt
HEATING INSOLES, REMOTE CONTRAL
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: 4384321 , X001UOJK3B Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Ferngesteuerte Einlegesohlen, 12. Generation, mit integrierten Lithium-Ionen-Batterien. Produkt online verkauft, insbesondere über Amazon (ASIN B0CGM2L8S6).

Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben

  • Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
  • Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
  • Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): HerstellerMaßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und BegleitmaßnahmenDatum des Inkrafttretens: 13/09/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): HerstellerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 13/09/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 13/09/2025

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03449/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096072

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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