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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 11. November 2024

Rückruf: TRIUMPH BONNEVILLE T100, BONNEVILLE T120, SCRAMBLER 900, STREET SCRAMBLER… — Brandgefahr

TRIUMPH BONNEVILLE T100, BONNEVILLE T120, SCRAMBLER 900, STREET SCRAMBLER… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: SB627. Veröffentlicht am 11. November 2024.

Gefahr: Brandgefahr

Die Leitungen des Lichtmaschinenkabels können scheuern und/oder verbogen werden. Dies kann zu einem Kurzschluss mit Brandfolge führen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr

Betroffenes Produkt

Produkt
BONNEVILLE T100, BONNEVILLE T120, SCRAMBLER 900, STREET SCRAMBLER, STREET TWIN, SPEED TWIN 900, STREET SCRAMBLER SANDSTORM, STREET TWIN GOLDLINE
Hersteller
TRIUMPH
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: SB627
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 27.04.2020 bis 04.12.2023
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14466R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 50218

Was tun? Betrieb einstellen, Werkstatt oder Hersteller übernimmt

  • Bei Brand- und Überhitzungsgefahr ist die Nutzung sofort zu beenden. Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nichts darüber aus, ob das Bauteil betroffen ist.
  • Nichts selbst öffnen oder nachlöten. Das kostet den Anspruch auf kostenlosen Austausch.
  • Den Termin für den Austausch zeitnah machen: bei Rückrufen übernimmt der Hersteller die Kosten, bei späteren Folgeschäden wird über die Mitverantwortung gestritten.

Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
  • Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
  • Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.

Empfehlung im Originaltext

N/A Anbringen einer Führung des Lichtmaschinenkabels am Stecker.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
060038290943
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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