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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 12. März 2026

Rückruf: TRIUMPH BONNEVILLE T100, BONNEVILLE T120, STREET TWIN, STREET SCRAMBLER — Brandgefahr

TRIUMPH BONNEVILLE T100, BONNEVILLE T120, STREET TWIN, STREET SCRAMBLER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: SRAN627.2. Veröffentlicht am 12. März 2026.

Gefahr: Brandgefahr

Die Leitungen des Lichtmaschinenkabels können scheuern und/oder verbogen werden, was zu einem Kurzschluss führen kann. infolgedessen kann es zu einem Brand kommen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr

Betroffenes Produkt

Produkt
BONNEVILLE T100, BONNEVILLE T120, STREET TWIN, STREET SCRAMBLER
Hersteller
TRIUMPH
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: SRAN627.2
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 01.04.2020 bis 01.11.2020
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 16211R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 3434

Was tun? Betrieb einstellen, Werkstatt oder Hersteller übernimmt

  • Bei Brand- und Überhitzungsgefahr ist die Nutzung sofort zu beenden. Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nichts darüber aus, ob das Bauteil betroffen ist.
  • Nichts selbst öffnen oder nachlöten. Das kostet den Anspruch auf kostenlosen Austausch.
  • Den Termin für den Austausch zeitnah machen: bei Rückrufen übernimmt der Hersteller die Kosten, bei späteren Folgeschäden wird über die Mitverantwortung gestritten.

Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
  • Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
  • Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.

Empfehlung im Originaltext

N/A Anbringen eines Lichtmaschinenkabel-Clips.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
N/A
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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