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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 10. November 2025

Rückruf: TESLA Y — Ausfall Rückfahrscheinwerfer

TESLA Y wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ausfall Rückfahrscheinwerfer. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: SB-25-17-011. Veröffentlicht am 10. November 2025.

Gefahr: Technischer Defekt

Eine oder beide Rückfahrscheinwerfer schalten sich nicht ein, wenn der Fahrer den Rückwärtsgang auswählt.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ausfall Rückfahrscheinwerfer

Betroffenes Produkt

Produkt
Y
Hersteller
TESLA
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: SB-25-17-011
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 06.02.2025 bis 26.07.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15650R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 31

Was tun? Werkstatttermin machen, Rückruf ist kostenlos

  • Der Hersteller trägt die Kosten für Prüfung und Instandsetzung. Angeschrieben wird in der Regel der eingetragene Halter; ohne Brief geht es auch über jede Vertragswerkstatt mit der Referenznummer oben.
  • Bis dahin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt. Wird ein Ausfall der Bremse, der Lenkung oder des Antriebs genannt, ist das kein Fall für "demnächst mal".
  • Wer den Rückruf ignoriert, riskiert bei der Hauptuntersuchung Ärger: unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Überprüfung des Rückfahrscheinwerfergehäuses und des Rückfahrkabelbaums. Gegebenenfalls werden die defekten Komponenten repariert oder ersetzt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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