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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 9. Januar 2026

Rückruf: Subaru Solterra — Verletzungen

Subaru Solterra wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 28.3.2022 - 11.6.2025. Veröffentlicht am 9. Januar 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Aufgrund eines Softwarefehlers in der 360°-Panoramakamerasteuerung kann die Rückfahrkamera beim Rückwärtsfahren kurzzeitig „einfrieren“. Auch wenn das Auto wieder gestartet wird, wird das Kamerabild möglicherweise nicht angezeigt. Dies könnte das Risiko eines Unfalls mit Personen beim Rückwärtsfahren erhöhen. Diese Personen können Verletzungen erleiden. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Solterra
Hersteller
Subaru
Betroffener Produktionszeitraum
28.3.2022 - 11.6.2025
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: e6*2018/858*00162*00-*02 (EAM1S(M)) Rückrufcode: SRT374 Herkunftsland: Japan
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Personenkraftwagen.

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00011/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097207

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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