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RückrufRückstände Veröffentlicht: 3. Juli 2026

Rückruf: Saenger Top Tackle Anaconda Survival Cook Set — Gesundheitsschädliche Substanz

Saenger Top Tackle Anaconda Survival Cook Set wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 3. Juli 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Anaconda Survival Cook Set
Marke
Saenger Top Tackle
Hersteller oder Inverkehrbringer
Saenger Top Tackle GmbH, Bodenroder Weg 10-14, 35647 Waldsolms
EAN
4039507291563
Weitere Kennzeichnung
EAN: 4039507291563, Artikelnummer: 7150 562
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

Es wurde festgestellt, dass die Aluminiumabgabe, die zulässigen Grenzwerte überschreitet. Insbesondere bei der Verwendung mit saurem, salzigen, oder anderem geeigneten Lebensmitteln kann nicht ausgeschlossen werden, dass Aluminium in einer Menge auf die Lebensmittel übergeht, die ein gesundheitliches Risiko darstellen können.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Der Hersteller empfiehlt: Bitte verwenden Sie das betroffene Produkt nicht weiter. Sie können es in der Verkaufsstelle zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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