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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 8. Juli 2026

Rückruf: Genius Nicer Dicer smart Set 16-teilig — Fremdkörper

Genius Nicer Dicer smart Set 16-teilig wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge IAN 527315. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 8. Juli 2026.

Gefahr: Fremdkörper

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Nicer Dicer smart Set 16-teilig
Marke
Genius
Hersteller oder Inverkehrbringer
Genius GmbH, Im Dachsstück 8, 65549 Limburg an der Lahn
Charge oder Losnummer
IAN 527315
Verpackung
16-teiliges Set
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
Filialen der Firma Lidl sowie den Onlineshop der Firma Lidl

Händler mit eigener Übersicht: Lidl

Angaben der Behörde

Durch Abweichungen in der Produktion kann es bei der genannten Produktionscharge zu übergroßen Toleranzen am Scharnier kommen. Dadurch besteht bei der Benutzung ein Risiko, dass Kunststoffteile abgeschabt und ggf. mitverzehrt werden.

Was tun? Nicht aussortieren, komplett abgeben

  • Der Fremdkörper steckt nicht zwingend in jeder Einheit der Charge, aber die Prüfung zu Hause ersetzt die Kontrolle im Werk nicht.
  • Für Kinderportionen gilt das besonders: kleine Teile werden mitgeschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Die Verpackung behalten, bis die Rückgabe erledigt ist. Charge und Datum stehen darauf und sind an der Kasse der einzige Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Der Hersteller empfiehlt: Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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