Rückruf: Genius Nicer Dicer smart Set 16-teilig — Fremdkörper
Genius Nicer Dicer smart Set 16-teilig wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge IAN 527315. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 8. Juli 2026.
Gefahr: Fremdkörper
Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Nicer Dicer smart Set 16-teilig
- Marke
- Genius
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Genius GmbH, Im Dachsstück 8, 65549 Limburg an der Lahn
- Charge oder Losnummer
- IAN 527315
- Verpackung
- 16-teiliges Set
- Kategorie
- Bedarfsgegenstände
- Verkauft in
- bundesweit (alle 16 Bundesländer)
- Vertrieb über
- Filialen der Firma Lidl sowie den Onlineshop der Firma Lidl
Händler mit eigener Übersicht: Lidl
Angaben der Behörde
Durch Abweichungen in der Produktion kann es bei der genannten Produktionscharge zu übergroßen Toleranzen am Scharnier kommen. Dadurch besteht bei der Benutzung ein Risiko, dass Kunststoffteile abgeschabt und ggf. mitverzehrt werden.
Was tun? Nicht aussortieren, komplett abgeben
- Der Fremdkörper steckt nicht zwingend in jeder Einheit der Charge, aber die Prüfung zu Hause ersetzt die Kontrolle im Werk nicht.
- Für Kinderportionen gilt das besonders: kleine Teile werden mitgeschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
- Die Verpackung behalten, bis die Rückgabe erledigt ist. Charge und Datum stehen darauf und sind an der Kasse der einzige Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.
Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
- Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.
Empfehlung im Originaltext
Der Hersteller empfiehlt: Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Hessen
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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