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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 25. September 2026

Rückruf: Rewaco PUR3, RF1 — Verletzungen

Rewaco PUR3, RF1 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 01.02.2024 - 30.06.2026. Veröffentlicht am 25. September 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Die Verschraubung des oberen Gelenklagers an der Kolbenstange des hinteren Stoßdämpfers kann sich lösen. Dies könnte dazu führen, dass die Federbeine ihre obere Unterstützung verlieren, was zu einem Ausfall der Federung und Dämpfung am betroffenen Hinterrad führt. Das Rad kann dann auf die Karosserie treffen und das Fahrzeughandling kann sich erheblich verschlechtern, was das Risiko eines Unfalls und einer Verletzung erhöht. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
PUR3, RF1
Hersteller
Rewaco
Betroffener Produktionszeitraum
01.02.2024 - 30.06.2026
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: e1*168/2013*00055* (RF2) Rückrufcode: RW-Stoßdämpfer-2026-01 Herkunftsland: Deutschland
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Motorrad.

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 14/09/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/02603/26 (meldendes Land: Deutschland)
Kontakt für Verbraucher
https://www.rewaco.de
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10118985

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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