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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 27. März 2026

Produktwarnung: Reishunger Bio Basmati Reis, 3 Kilogramm — Rückstände und Kontaminanten

Für Reishunger Bio Basmati Reis, 3 Kilogramm Bio Basmati Reis, 600 Gramm Bio Basmati… liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge Bio Basmati Reis 3 Kilogramm: Chargennummer 21489, , Bio…. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 27. März 2026.

Gefahr: Rückstände

Weitere Informationen finden Sie in unserem Glossarbeitrag: Aflatoxin

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt

Produkt
Bio Basmati Reis, 3 Kilogramm Bio Basmati Reis, 600 Gramm Bio Basmati Reis, 200 Gramm
Marke
Reishunger
Hersteller oder Inverkehrbringer
Reishunger GmbH Am Waller Freihafen 1 28217 Bremen
Charge oder Losnummer
Bio Basmati Reis 3 Kilogramm: Chargennummer 21489 Bio Basmati Reis 600 Gramm: Chargennummer 21674 Bio Basmati Reis 200 Gramm: Chargennummer 21488
Mindestens haltbar bis
Bio Basmati Reis, 3 Kilogramm: Mindesthaltbarkeitsdatum 16.11.2027 Bio Basmati Reis, 600 Gramm : Mindesthaltbarkeitsdatum 25.01.2028 Bio Basmati Reis, 200 Gramm : Mindesthaltbarkeitsdatum: 06.11.2027
Verpackung
200 Gramm, 600 Gramm, 3 Kilogramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Vertrieb über
Die Produkte wurden ausschließlich über den Online-Handel vertrieben.

Angaben der Behörde

Es wurden erhöhte Gehalte des Schimmelpilzgiftes Aflatoxin festgestellt.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Vom Verzehr des betroffenen Produkts wird abgeraten. Kundinnen und Kunden werden gebeten, das Produkt nicht weiter zu verwenden und zu entsorgen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bremen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/03_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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