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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 26. März 2026

Rückruf: Govinda Natur Bio-Moringa-Kapseln zu 45 Gramm mit 90 Kapseln und zu 100 Gramm mit… — Krankheitserreger

Govinda Natur Bio-Moringa-Kapseln zu 45 Gramm mit 90 Kapseln und zu 100 Gramm mit… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge Chargennummer 2025201611 und 2025201610. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 26. März 2026.

Gefahr: Krankheitserreger

Salmonellen können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Unwohlsein, Erbrechen, Durchfall und Fieber führen. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 48 Stunden in seltenen Fällen bis zu 72 Stunden nach Verzehr. Verbraucher, die das oben aufgeführte Produkt bereits verzehrt haben und im unmittelbaren Zusammenhang damit gesundheitliche Probleme verspüren, empfehlen wir, ihren Arzt zu konsultieren.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Betroffenes Produkt

Produkt
Bio-Moringa-Kapseln zu 45 Gramm mit 90 Kapseln und zu 100 Gramm mit 200 Kapseln
Marke
Govinda Natur
Hersteller oder Inverkehrbringer
Govinda Natur GmbH Joseph-Monier-Straße 12 67433 Neustadt an der Weinstraße
Charge oder Losnummer
Chargennummer 2025201611 und 2025201610
Mindestens haltbar bis
mindestens haltbar bis 31.12.2027
Verpackung
45 Gramm mit 90 Kapseln und 100 Gramm mit 200 Kapseln
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
Vertrieb über
den Einzelhandel sowie über die firmeneigene Homepage

Angaben der Behörde

In den Chargen wurden Salmonellen festgestellt. Wir bitten Sie, das Produkt mit der oben genannten Chargen-Nummer nicht zu verzehren. Andere Chargen sind nicht betroffen.

Was tun? Aussortieren statt abwarten

  • Die betroffene Charge gehört nicht mehr auf den Teller, auch wenn Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bakterielle Belastung sieht man der Ware nicht an.
  • Angebrochene Packungen nicht in andere Behälter umfüllen. Das verteilt den Keim nur weiter.
  • Schwangere, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen tragen hier das größere Risiko. In diesen Haushalten lohnt der Blick in die Tiefkühltruhe und ins hintere Kühlfach.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Wir bitten Sie, das Produkt mit der oben genannten Chargen-Nummer nicht zu verzehren. Sie können das Produkt im Handel zurückgeben, der Kaufpreis wird Ihnen erstattet.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Rheinland-Pfalz
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/03_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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