Produktwarnung: Pr. Francoise Bedon Paris Lait Éclaircissant - Energie - Lightening Milk — Chemikalie
Für Pr. Francoise Bedon Paris Lait Éclaircissant - Energie - Lightening Milk liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Betroffen ist die Charge S200106 S200126. Veröffentlicht am 24. Oktober 2025.
Gefahr: Rückstände
Das Produkt enthält Hydrochinon (gemessener Wert bis zu 6,2%), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. Hydrochinon kann eine allergische Hautreaktion verursachen, Krebs verursachen und schwere Augenschäden verursachen. Darüber hinaus enthält das Produkt gemäß der Liste der Inhaltsstoffe 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Lait Éclaircissant - Energie - Lightening Milk
- Marke
- Pr. Francoise Bedon Paris
- Charge oder Losnummer
- S200106 S200126
- EAN
- 3045621624522
- Weitere Kennzeichnung
- Barcode: 3045621624522 Herkunftsland: Frankreich
- Kategorie
- Kosmetik
Angaben der Behörde
Hautaufhellendes Produkt, 500 ml.
Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik
- Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
- Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
- Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.
Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren
- Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: Unbekannt
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/03597/25 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096211
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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