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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 19. September 2025

Produktwarnung: KING WHITE EXTRA WHITENING CREAM — Chemikalie

Für KING WHITE EXTRA WHITENING CREAM liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Betroffen ist die Charge 240914 PCKW00324. Veröffentlicht am 19. September 2025.

Gefahr: Rückstände

Das Produkt enthält Quecksilber (Messwert: 1% nach Gewicht). Quecksilber sammelt sich im Körper an und kann die Nieren, das Gehirn und das Nervensystem schädigen. Darüber hinaus kann es die Fortpflanzung und das ungeborene Kind beeinflussen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
KING WHITE EXTRA WHITENING CREAM
Charge oder Losnummer
240914 PCKW00324
Weitere Kennzeichnung
Barcode: 923145988111 Herkunftsland: Pakistan
Kategorie
Kosmetik

Angaben der Behörde

Hautaufhellendes Produkt.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 02/09/2025

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03269/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095894

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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