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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 26. April 2024

Rückruf: PORSCHE 911 — Front- und Heckscheibe wurden nicht nach Spezifikation…

PORSCHE 911 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Front- und Heckscheibe wurden nicht nach Spezifikation gefertigt, sodass die Verklebung zur Karroserie unzureichend sein kann. Im Falle eines Unfalls kann eine gelöste Frontscheibe die Schutzwirkung der Frontairbags negativ beeinflussen. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: ARA3. Veröffentlicht am 26. April 2024.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Front- und Heckscheibe wurden nicht nach Spezifikation gefertigt, sodass die Verklebung zur Karosserie unzureichend sein kann. Im Falle eines Unfalls kann eine gelöste Frontscheibe die Schutzwirkung der Frontairbags negativ beeinflussen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Front- und Heckscheibe wurden nicht nach Spezifikation gefertigt, sodass die Verklebung zur Karroserie unzureichend sein kann. Im Falle eines Unfalls kann eine gelöste Frontscheibe die Schutzwirkung der Frontairbags negativ beeinflussen.

Betroffenes Produkt

Produkt
911
Hersteller
PORSCHE
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: ARA3
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 09.07.2020 bis 21.02.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 13646
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 29810

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Die Front- und Heckfensterscheibe wird geprüft und gegebenenfalls ersetzt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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