Rückruf: POP MART The Monsters Big into Energy — Chemikalie
POP MART The Monsters Big into Energy wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Betroffen ist die Charge 51006-2P1. Veröffentlicht am 6. März 2026.
Gefahr: Rückstände
Das Kunststoffmaterial des Produkts weist eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) auf (gemessene Werte bis zu 26,2 Gew.-%). Diese Phthalate können die Gesundheit von Kindern schädigen und möglicherweise ihr Fortpflanzungssystem schädigen. Darüber hinaus weist das Produkt eine übermäßige Bleikonzentration auf (gemessener Wert bis zu 68,4 mg/kg Gewicht). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie
Betroffenes Produkt
- Produkt
- The Monsters Big into Energy
- Marke
- POP MART
- Charge oder Losnummer
- 51006-2P1
- EAN
- 6931571071929
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: 01202810162 Barcode: 6931571071929 Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Spielzeug
Angaben der Behörde
Weiches Spielzeug in Form eines Labubu-ähnlichen Monsters mit einem Metallring. Teil der "Have A Seat"-Kollektion. Das Gesicht, die Arme und Beine des Spielzeugs bestehen aus hartem Polymermaterial, der Rest des Körpers ist weich.
Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen
- Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
- Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
- Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.
Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler
- Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
- Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
- Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 09/02/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 09/02/2026
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/00660/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097959
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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