1. Start
  2. Spielzeug
  3. Produktwarnung: AZZAP Holzschaukel — Einklemmen…
ProduktwarnungVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 6. März 2026

Produktwarnung: AZZAP Holzschaukel — Einklemmen, Strangulierung

Für AZZAP Holzschaukel liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Einklemmen, Strangulierung. Veröffentlicht am 6. März 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Die Schaukel hat Öffnungen, die dazu führen können, dass das Kind fällt und der Kopf darin gefangen ist, was zu Strangulation führt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-8.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Einklemmen, Strangulierung

Betroffenes Produkt

Produkt
Holzschaukel
Marke
AZZAP
EAN
5907480711400
Weitere Kennzeichnung
Barcode: 5907480711400 Herkunftsland: Polen
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Holzschaukel für Kinder ab zwei Jahren, in verschiedenen Farben bemalt. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B085NY61RX).

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00629/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097962

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen