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RückrufRückstände Veröffentlicht: 2. Oktober 2026

Rückruf: PLATINUM Dynamic Ruby Port Premium Tattoo Ink. — Chemikalie

PLATINUM Dynamic Ruby Port Premium Tattoo Ink. wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Betroffen ist die Charge LOT-RP-140125-DP. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026.

Gefahr: Rückstände

Das Produkt weist eine übermäßige Formaldehydkonzentration auf (Messwert bis zu 21,7 mg/kg). Formaldehyd ist ein Hautallergen und kann allergische Reaktionen auslösen und Krebs verursachen. Darüber hinaus weist das Produkt eine übermäßige Konzentration an Benzisothiazolinon auf (gemessener Wert bis zu 140 mg/kg). Benzisothiazolinon verursacht Hautreizungen und kann eine allergische Hautreaktion verursachen. Das Produkt weist auch eine übermäßige Konzentration des Farbmittels CI 73915 auf. Darüber hinaus ist das Vorhandensein dieser Chemikalien in der Zutatenliste nicht angegeben. Das Produkt entspricht weder der REACH-Verordnung noch der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP).

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
Dynamic Ruby Port Premium Tattoo Ink.
Marke
PLATINUM
Charge oder Losnummer
LOT-RP-140125-DP
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: Ruby Port Barcode: 810132830846 Herkunftsland: Spanien
Kategorie
Chemische Produkte
Vertrieb über
Other(kingzman.one) /

Angaben der Behörde

Tattootinte, 30 ml.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und BegleitmaßnahmenDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/02709/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10119005

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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