1. Start
  2. Chemische Produkte
  3. Rückruf: PLATINUM Dynamic Highlighter Yellow Premium Tattoo…
RückrufRückstände Veröffentlicht: 2. Oktober 2026

Rückruf: PLATINUM Dynamic Highlighter Yellow Premium Tattoo Ink. — Chemikalie

PLATINUM Dynamic Highlighter Yellow Premium Tattoo Ink. wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Betroffen ist die Charge LOT-HY-221025-DP. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026.

Gefahr: Rückstände

Das Produkt weist eine übermäßige Formaldehydkonzentration auf (Messwert bis zu 20,4 mg/kg). Formaldehyd ist ein Hautallergen und kann allergische Reaktionen auslösen und Krebs verursachen. Darüber hinaus weist das Produkt eine übermäßige Konzentration an Benzisothiazolinon auf (gemessener Wert bis zu 10 mg/kg). Benzisothiazolinon verursacht Hautreizungen und kann eine allergische Hautreaktion verursachen. Darüber hinaus weist das Produkt eine übermäßige Bleikonzentration auf (gemessener Wert bis zu 5,14 mg/kg Gewicht). Blei ist schädlich für die menschliche Gesundheit, sammelt sich im Körper an, kann Entwicklungsneurotoxizität verursachen und gestillte oder ungeborene Kinder betreffen. Das Produkt entspricht weder der REACH-Verordnung noch der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP).

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
Dynamic Highlighter Yellow Premium Tattoo Ink.
Marke
PLATINUM
Charge oder Losnummer
LOT-HY-221025-DP
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: Highlighter Yellow Barcode: 810132830754 Herkunftsland: Spanien
Kategorie
Chemische Produkte
Vertrieb über
Other(kingzman.one) /

Angaben der Behörde

Tattootinte, 30 ml.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und BegleitmaßnahmenDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/02713/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10119010

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen