Rückruf: PEUGEOT TRAVELLER, EXPERT — Mangelhafte Sitzverankerungen
PEUGEOT TRAVELLER, EXPERT wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Mangelhafte Sitzverankerungen. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: MT6. Veröffentlicht am 20. Mai 2025.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Mangelhafte Sitzmontage der ersten und/oder zweiten Sitzreihe kann bei einem Unfall zu Sitzbewegungen führen. Das Verletzungsrisiko ist erhöht.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Mangelhafte Sitzverankerungen
Betroffenes Produkt
- Produkt
- TRAVELLER, EXPERT
- Hersteller
- PEUGEOT
- Rückrufcode des Herstellers
- Rückrufcode des Herstellers: MT6
- Betroffener Produktionszeitraum
- Produktionszeitraum: 29.08.2024 bis 08.10.2024
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 14576R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 3535
Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren
- Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
- Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
- Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.
Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
- Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
- Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.
Empfehlung im Originaltext
N/A Überarbeitung der Montage der ersten und/oder zweiten Sitzreihe
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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