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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 20. Mai 2025

Rückruf: PEUGEOT TRAVELLER, EXPERT — Mangelhafte Sitzverankerungen

PEUGEOT TRAVELLER, EXPERT wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Mangelhafte Sitzverankerungen. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: MT6. Veröffentlicht am 20. Mai 2025.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Mangelhafte Sitzmontage der ersten und/oder zweiten Sitzreihe kann bei einem Unfall zu Sitzbewegungen führen. Das Verletzungsrisiko ist erhöht.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Mangelhafte Sitzverankerungen

Betroffenes Produkt

Produkt
TRAVELLER, EXPERT
Hersteller
PEUGEOT
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: MT6
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 29.08.2024 bis 08.10.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14576R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 3535

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Überarbeitung der Montage der ersten und/oder zweiten Sitzreihe

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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