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RückrufRückstände Veröffentlicht: 28. Mai 2025

Rückruf: PEUGEOT 308 — Niedrige Abgastemperatur

PEUGEOT 308 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Niedrige Abgastemperatur. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: MW9. Veröffentlicht am 28. Mai 2025.

Gefahr: Rückstände

Aufgrund einer fehlerhaften Motorsteuergerätesoftware kann es zu einer niedrigeren Abgastemperatur kommen. Hierdurch werden ggf. die Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Niedrige Abgastemperatur

Betroffenes Produkt

Produkt
308
Hersteller
PEUGEOT
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: MW9
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 16.10.2013 bis 26.08.2018
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15067R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 24123

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Die Ferncodierung wird aktualisiert.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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