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ProduktwarnungKrankheitserreger Veröffentlicht: 17. Juli 2026

Produktwarnung: Peter Riegel Weinimport SPRITZ Aperitivo alkoholfrei Pizzolato 0,275 — Rückstände und Kontaminanten

Für Peter Riegel Weinimport SPRITZ Aperitivo alkoholfrei Pizzolato 0,275 Liter liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 04/2028. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 17. Juli 2026.

Peter Riegel Weinimport SPRITZ Aperitivo alkoholfrei Pizzolato 0,275 Liter: Foto zur Produktwarnung vom 17.07.2026
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Mikrobielle Verunreinigung

Durch die Nachgärung entsteht ein erhöhter Druck in der Flasche. Dieser Überdruck kann Glasbruch verursachen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 04/2028

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
SPRITZ Aperitivo alkoholfrei Pizzolato 0,275 Liter
Marke
Peter Riegel Weinimport
Hersteller oder Inverkehrbringer
Firma Peter Riegel Weinimport GmbH
Charge oder Losnummer
Der Rückruf betrifft die Losnummer L.26113A
Haltbarkeit
Mindestens haltbar bis Ende 04/2028
Verpackung
0,275 Liter
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Bei der Abfüllung dieser Charge ist es in Einzelfällen zu einer Verunreinigung gekommen, welche eine Nachgärung verursachen kann.

Was jetzt tun: Lieber aussortieren als abwarten

  • Eine mikrobielle Belastung sieht und riecht man der Ware häufig nicht an. Ein unauffälliger Eindruck ist deshalb kein Grund zum Aufbrauchen.
  • Die Behörde nennt den Verkauf in allen Bundesländern.
  • Packung oder Etikett aufheben, bis alles erledigt ist. Charge und Datum darauf sind bei der Rückgabe der einfachste Nachweis.

Symptome und wann zum Arzt

Keimbelastung: Je nach Erreger sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen oder Fieber möglich. Viele leichte Magen-Darm-Beschwerden klingen von selbst wieder ab.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei hohem Fieber, blutigem Durchfall oder anhaltendem Erbrechen
  • bei Säuglingen, Schwangeren, älteren und immungeschwächten Menschen frühzeitig

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren

  • Fehlt die Packung, hilft die Angabe von Produktname und ungefährem Kaufdatum.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Empfehlung im Originaltext

Entsorgen Sie die betroffenen Flaschen, indem Sie den Inhalt vorsichtig ausgießen. Greifen Sie die Flasche dabei zur Sicherheit mit einem Handtuch. Lagern Sie die Flaschen nicht und öffnen Sie diese keinesfalls ohne Vorsichtsmaßnahmen.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei Peter Riegel Weinimport SPRITZ Aperitivo alkoholfrei Pizzolato 0,275?

Durch die Nachgärung entsteht ein erhöhter Druck in der Flasche. Dieser Überdruck kann Glasbruch verursachen.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Mindesthaltbarkeitsdatum 04/2028. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Eine mikrobielle Belastung sieht und riecht man der Ware häufig nicht an. Ein unauffälliger Eindruck ist deshalb kein Grund zum Aufbrauchen. Die Behörde nennt den Verkauf in allen Bundesländern. Packung oder Etikett aufheben, bis alles erledigt ist. Charge und Datum darauf sind bei der Rückgabe der einfachste Nachweis.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Fehlt die Packung, hilft die Angabe von Produktname und ungefährem Kaufdatum. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Die Behörde nennt den Verkauf in allen 16 Bundesländern.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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