Rückruf: Paw Patrol Wasserblaster Rucksack — Ersticken
Paw Patrol Wasserblaster Rucksack wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ersticken. Betroffen ist die Charge Y/10/24. Veröffentlicht am 16. Januar 2026.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Das Produkt enthält Kleinteile (Gewebehaken und Schlauchanschluss), die sich leicht lösen lassen. Ein kleines Kind kann sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Wasserblaster Rucksack
- Marke
- Paw Patrol
- Charge oder Losnummer
- Y/10/24
- EAN
- 5056356797632
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: PWP25-3377-2-ERN-FO Barcode: 5056356797632 Herkunftsland: Irland
- Kategorie
- Spielzeug
Angaben der Behörde
Der Spielzeug-Wasserpistole-Rucksack besteht aus einem Wasserbehälter aus rosa Kunststoff. Der Behälter hat die Form eines Hundes und stellt die Zeichentrickfigur „Skye“ in der „Paw Patrol“ dar.
Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren
- Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
- Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
- Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.
Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler
- Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
- Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
- Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 15/12/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und BegleitmaßnahmenDatum des Inkrafttretens: 15/12/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): HerstellerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 15/12/2025
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/00065/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097149
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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