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ProduktwarnungVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 6. Februar 2026

Produktwarnung: Y.Y. Weiches Spielzeug — Ersticken, Strangulierung

Für Y.Y. Weiches Spielzeug liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Ersticken, Strangulierung. Veröffentlicht am 6. Februar 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Die Riemen des Rucksacks sind zu lang und haben keinen Abbruchpunkt. Sie können sich um den Hals eines Kindes wickeln und zu Strangulation führen. Darüber hinaus ist das faserige Füllmaterial des Spielzeugs leicht zugänglich. Ein kleines Kind könnte das Füllmaterial in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken, Strangulierung

Betroffenes Produkt

Produkt
Weiches Spielzeug
Marke
Y.Y.
EAN
6920230806712
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: ABC-671 Barcode: 6920230806712 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Weiches Spielzeug in Form einer Capybara mit einem grünen Rucksack. Größe: 41 x 29 x 27 cm.

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 02/11/2025

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00281/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097380

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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