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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 20. August 2026

Rückruf: NISSAN X-TRAIL — Reduzierte Motorleistung, Antriebsverlust

NISSAN X-TRAIL wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Reduzierte Motorleistung, Antriebsverlust. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: R26A5. Veröffentlicht am 20. August 2026.

Gefahr: Technischer Defekt

Die Steuerung der HV-Batterie kann die Diagnosestabilität nicht aufrechterhalten, sodass das Fahrzeug in einen Sicherheits-Modus wechselt, die Leistung reduziert wird und/oder der Antrieb verloren geht.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Reduzierte Motorleistung, Antriebsverlust

Betroffenes Produkt

Produkt
X-TRAIL
Hersteller
NISSAN
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: R26A5
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 01.12.2021 bis 21.04.2026
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 16774R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 102494

Was tun? Betroffen oder nicht? Das klärt die Nummer

  • Maßgeblich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Marke und Modell allein sagen wenig, weil Rückrufe meist an einem Produktionszeitraum hängen.
  • Die Werkstatt oder der Herstellerservice sieht anhand der FIN in Sekunden, ob die Maßnahme offen ist. Die KBA-Referenznummer von dieser Seite beschleunigt die Auskunft.
  • Gebrauchtwagen aus privater Hand sind der häufigste Fall eines verpassten Rückrufbriefs. Bei einem Fahrzeug, das die Hand gewechselt hat, lohnt die Abfrage besonders.

Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
  • Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
  • Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.

Empfehlung im Originaltext

N/A Aktualisierung der LBC-Software.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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